Angeln am Rhein-Herne Kanal

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  • Länge45
  • Verein/Verband Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e.V.
  • Gastkarten OnlineJa

Gewässer­informationen

Typ: Fließgewässer
Länge in Kilometern: 45
Breite in Metern: 30
Tiefe: 4
Anfang: 0,16
Ende: 45,60

Beschreibung / Besonderheiten:
Der Rhein-Herne-Kanal ist nach dem Wesel-Datteln-Kanal die zweite Verbindungslinie vom Rhein zum Westdeutschen Kanalsystem. Über insgesamt fünf Schleusenbauwerke wird das Höhengefälle von ca. 30 m zwischen dem Rhein und der Scheitelhaltung des Dortmund-Ems-Kanals abgebaut. An den Schleusen gibt es, wie auch am Wesel-Datteln-Kanal, Pumpen, die den Verlust des Schleusungswassers ausgleichen. Über diese Pumpenketten kann bei einer Niedrigwasserführung der Lippe auch Wasser aus der Ruhr und den Rhein in die Lippe zurückgeführt werden.

Die bewirtschaftete Kanalstrecke reicht vom Ruhrseitenkanal (km 0,16) bis Henrichenburg (km 45,60). Ausgenommen von der Erlaubnis ist:
• der Essener Stadthafen
• die Alte Fahrt von km 42,657 bis 43,238 bei Henrichenburg

Besonderheiten:
Durch die Wiederansiedlungsversuche mit Quappe in der Lippe werden auch regelmäßig Quappen im Kanalsystem nachgewiesen. Aus diesem Grund ist eine reglementierte Entnahme von Quappen zulässig, allerdings müssen auch alle Quappenfänge im Kanalsystem in NRW gemeldet werden. Hierfür hat der LFV eigens eine Quappen-App entwickelt. Die Quappe hat ein Schonmaß von 35 cm und darf nur außerhalb der Schonzeit (15. Dezember - 28. Februar) entnommen werden. Pro Tag zulässig ist der Fang von max. zwei Quappen.

Sonderregelungen:
• Das Angeln vom Boot ist verboten.
• Die Nutzung des Setzkeschers zur Lebendhälterung ist untersagt.
• Das Befahren des Betriebsweges (Leinpfad) mit Fahrzeugen aller Art ist verboten.
• Lebende Köderfische dürfen nicht mitgeführt und verwendet werden.
• Das Betreten von Betriebsanlagen (lt. Strompol. VO) ist untersagt.
• Das Entfernen von Uferbewuchs und die Beschädigung von Böschungen und Uferbefestigungen ist verboten.
• Im Bereich von Sportboothäfen darf vom gegenüberliegenden Ufer nur bis zur Gewässermitte geangelt werden.


Im Übrigen gelten die gesetzlichen Schonmaße sowie der Gewässerordnung des LFV Westfalen und Lippe e.V.


Fangmeldungen:
Aal
Barsch
Brassen
Karpfen
Quappe
Rotauge
Rotfeder
Ukelei
Zander

Bilder

Sonder­bestimmungen

Die genauen Sonderbestimmungen eines jeden Gewässers können Sie kostenlos in unserer App einsehen.

Verein

Dieses Gewässer wird vom Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e.V. bewirtschaftet. Für weitere Informationen zu den Befischungsrechten und Regelungen laden Sie sich bitte unsere App herunter.

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