Angeln am Vechte Abschnitt Wettringen

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  • Verein/VerbandASV Schöppingen
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Gewässer­informationen

Typ: Fluss
Anfang: Alter Vechtestau zwischen Welbergen und Wettringen
Ende: Landesgrenze Niedersachsen

Beschreibung / Besonderheiten:
Die Vechte entspringt am Ortsrand von Darfeld (Gemeinde Rosendahl) im westlichen Münsterland in einer kleinen Karstquelle am Nordfuß der Baumberge. Nach etwa vier Kilometern strömt der Darfelder Vechte von rechts der um rund die Hälfte größere Rockelsche Mühlenbach zu. Laut einem verwaltungsgerichtlichen Feststellungsbeschluss aus dem Jahre 1962 wird der nach weiteren zweieinhalb Kilometern erfolgende Zusammenfluss mit dem deutlich weniger Wasser als die Vechte führenden Burloer Bach in Eggerode (Gemeinde Schöppingen) als eigentlicher Beginn („Entstehung“) der Vechte bezeichnet.

Die Vechte fließt westlich an Schöppingen vorbei und durchfließt Metelen. In Welbergen mündet von rechts der Gauxbach, und die Vechte wendet sich in nordöstliche Richtung bis Wettringen.

Die Interessengemeinschaft Vechte ist ein freundschaftlicher Zusammenschluss der der Vechte anliegenden Angelvereine mit dem Ziel, Ihren Vereinsmitgliedern ein ungehindertes Befischen der Vechte an allen Pachtstrecken dieser teilnehmenden Vereine zu ermöglichen.


Jedes Mitglied der Gemeinschaft respektiert die Vorschriften und Anweisungen der befreundeten Vereine bezüglich deren Vechteabschnitte.
Dazu hat es sich über die zur Verfügung stehenden Publikationen oder der Internetseite des entsprechenden Vereines vor dem Angeln zu erkundigen.
Zur Umsetzung und Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften und der Gültigkeit der Angelberechtigung
hat jedes erwachsene Mitglied der Vereine das Recht, Fremdangler an dem Vechteabschnitt seines Vereines entsprechend zu kontrollieren.
Diese Kontrollen sind zu unterstützen.

Vechte im Bereich Wettringen:

Ergänzungen zu diesem Abschnitt (Infos auch auf der Webseite des ASV Posenkiejer Wettringen):
Das Mindestmaß für Bachforellen in den Gewässern des ASV Wettringen ist auf 30 cm festgelegt.
Während der Schonzeit der Bachforelle vom 20. Oktober bis zum 15. März ist jegliches Angeln in den Sohlgleiten untersagt.
Verlassen sie Ihren Angelplatz in sauberem Zustand.
Verhalten sie sich stets so, dass Anlieger nicht verärgert werden.
Das Befahren von Wiesen und Äckern ist verboten!
Untermaßige Fische (Fische mit gesetzlichen Schonmaß) müssen sofort zurückgesetzt werden.
Die Mitnahme von Lebenden Fischen zum Gewässer bzw. vom Gewässer ist verboten.
Die Entnahme von Bachforellen, Karpfen, Hechten, Schleien und Zandern ist auf je 2 Stück pro Tag begrenzt.
Es gilt ein Mindestmaß von 35cm für Schleien und von 30cm bei Bachforellen.
Die Benutzung von Aalreusen, Aalleinen und Senken ist strengstens untersagt.
An alle Gewässern des ASV Wettringen gelten die Bestimmungen des Fischereischeines für NRW.
Die Bestimmungen hinsichtlich der gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaße sind zu beachten.
Das Befischen der Vechte ist mit zwei Ruten erlaubt.

Fangmeldungen:
Aal
Barbe
Nase
Karpfen
Hecht
Aland
Bachforelle
Seeforelle
Seesaibling
Bachsaibling
Zander
Äsche
Schleie

Sonder­bestimmungen

Die genauen Sonderbestimmungen eines jeden Gewässers können Sie kostenlos in unserer App einsehen.

Verein

Dieses Gewässer wird vom ASV Schöppingen bewirtschaftet. Für weitere Informationen zu den Befischungsrechten und Regelungen laden Sie sich bitte unsere App herunter.

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