Angeln am Entlastungspolder Holter Hammrich

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  • Längeca. 0,15
  • Verein/VerbandFischereiverein Rhauderfehn e.V
  • Gastkarten OnlineNein

Gewässer­informationen

Typ: Polder
Länge in Kilometern: ca. 0,15
Breite in Metern: bis zu 50
Tiefe: bis 2,5

Beschreibung / Besonderheiten:
Der Entlastungspolder Holter Hammrich darf nur vom Einlassbauwerk an der Einmündung des Hauptfehnkanals in die Leda auf einer Länge von etwa 150 Metern befischt werden. Die Angelstrecke ist mit Schildern gekennzeichnet. Der Polder selbst ist Naturschutzgebiet und darf nicht befischt werden!

Sonderbestimmunge:
• Erwachsene Mitglieder 4 Ruten wahlweise auf Raub- und/oder Friedfisch, Jugendliche und Gastangler 3 Ruten, davon eine auf Raubfisch.
• In der Zeit vom  01. Februar – 30. April darf aufgrund der Schonzeit nicht auf Raubfisch gefischt werden.
• Das Gewässer kann unter Einhaltung der Schonzeiten ganzjährig beangelt werden
• Auf Landwirtschaftlichen Flächen sind nur Schirme mit Überwurf gestattet.

Fangmeldungen:
Aal
Barsch
Brassen
Hecht
Karpfen
Schleie
Weißfische
Wels
Zander

Sonder­bestimmungen

Die genauen Sonderbestimmungen eines jeden Gewässers können Sie kostenlos in unserer App einsehen.

Verein

Dieses Gewässer wird vom Fischereiverein Rhauderfehn e.V bewirtschaftet. Für weitere Informationen zu den Befischungsrechten und Regelungen laden Sie sich bitte unsere App herunter.

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