Angeln am Datteln-Hamm Kanal

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  • Länge47
  • Verein/Verband Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e.V.
  • Gastkarten OnlineJa

Gewässer­informationen

Typ: Fließgewässer
Länge in Kilometern: 47
Breite in Metern: 47
Tiefe: 4
Anfang: 0,00
Ende: 47,19

Beschreibung / Besonderheiten:
Der Datteln-Hamm-Kanal ist Teil des Westdeutschen-Kanalsystems und zweigt beim historischen Schiffshebewerk in Henrichenburg Richtung Osten nach Hamm ab. Neben seiner Funktion als Schifffahrtsstraße ist der Dattteln-Hamm-Kanal wichtig für die gesamte Wasserversorgung des Westdeutschen Kanalsystems, da diesem über einen Zulauf bei Hamm Wasser aus der Lippe zugeführt wird. Bei Niedrigwasserzeiten wird der Lippe umgekehrt auch Wasser aus dem Kanalnetz zugeführt. Mit den Schleusen Hamm und Werries gibt es in diesem Kanalbereich zwei Abstiegsbauwerke.

Die bewirtschaftete Kanalstrecke reicht von Henrichenburg (km 0,00) bis zum Hafen am Kraftwerk Westfalen in Hamm-Schmehausen (km 47,19). Ausgenommen von der Erlaubnis sind:
• die Strecke im Bereich des öffentlichen Hafens in Hamm von km 33,80 bis km 34,88 (Nordseite) und km 32,25 bis 35,75 (Südseite)
• der Mitteldamm von km 37,00 bsi 39,30
• die Strecke im Bereich der Marina Ribbrock bei Waltrop von km 1,769 bis km 1,969

Besonderheiten:
Durch die Wiederansiedlungsversuche mit Quappe in der Lippe werden auch regelmäßig Quappen im Kanalsystem nachgewiesen. Aus diesem Grund ist eine reglementierte Entnahme von Quappen zulässig, allerdings müssen auch alle Quappenfänge im Kanalsystem in NRW gemeldet werden. Hierfür hat der LFV eigens eine Quappen-App entwickelt. Die Quappe hat ein Schonmaß von 35 cm und darf nur außerhalb der Schonzeit (15. Dezember - 28. Februar) entnommen werden. Pro Tag zulässig ist der Fang von max. zwei Quappen.

Sonderregelungen:
• Das Angeln vom Boot ist verboten.
• Die Nutzung des Setzkeschers zur Lebendhälterung ist untersagt.
• Das Befahren des Betriebsweges (Leinpfad) mit Fahrzeugen aller Art ist verboten.
• Lebende Köderfische dürfen nicht mitgeführt und verwendet werden.
• Das Betreten von Betriebsanlagen (lt. Strompol. VO) ist untersagt.
• Das Entfernen von Uferbewuchs und die Beschädigung von Böschungen und Uferbefestigungen ist verboten.
• Im Bereich von Sportboothäfen darf vom gegenüberliegenden Ufer nur bis zur Gewässermitte geangelt werden.


Im Übrigen gelten die gesetzlichen Schonmaße sowie der Gewässerordnung des LFV Westfalen und Lippe e.V.


Fangmeldungen:
Aal
Barsch
Brassen
Karpfen
Quappe
Rotauge
Rotfeder
Ukelei
Zander
Hecht

Bilder

Sonder­bestimmungen

Die genauen Sonderbestimmungen eines jeden Gewässers können Sie kostenlos in unserer App einsehen.

Verein

Dieses Gewässer wird vom Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e.V. bewirtschaftet. Für weitere Informationen zu den Befischungsrechten und Regelungen laden Sie sich bitte unsere App herunter.

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