Angeln am Aue – Godensholter Tief – Nordloher Tief

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  • Länge8
  • Verein/VerbandFischereiverein Scheps e.V.
  • Gastkarten OnlineNein

Gewässer­informationen

Typ: teils tideabhängiges Fließgewässer
Länge in Kilometern: 8
Breite in Metern: 8 - 20
Tiefe: 1 - 4 tideabhängig
Anfang: Heimatmuseum „Wurnbarg“ in Wittenberge
Ende: Nordlohkanal

Beschreibung / Besonderheiten:
Nachdem die Aue das Zwischenahner Meer durchflossen hat, bildet sie im Süden des Meeres bei Eyhausen neben der Speckener Bäke einen von zwei Abflüssen des Zwischenahner Meeres. Von Eyhausen fließt sie westlich am Kurort Bad

Zwischenahn vorbei in südwestlicher Richtung und vereinigt sich bei Ekern mit der Speckener Bäke. Im Süden von Edewecht macht der Flusslauf einen großen Bogen, nimmt dort die Vehne auf und fließt anschließend in nordwestlicher Richtung nach Godensholt. Ab der Bauerschaft Osterscheps schwankt der Wasserstand der Aue zunehmend durch den Tidenhub der Ems.

Da sich südlich von Edewecht die Wassermassen der Aue durch den Zufluss der Vehne nahezu verdoppeln und sich der Abfluss durch zahlreiche Mäander verzögerte, war hier das Aueumland bei Hochwasser häufig großflächig überflutet. Um dies zu vermeiden wurden 1957/1958 der Flusslauf im Bereich Süddorf / Osterscheps umgelegt und begradigt.

Die Aue vereinigt sich Nordwestlich von Barßel mit der Soeste und der Sagter Ems zur Leda und diese vereinigt sich kurz vor Leer mit der Jümme. Diese fließt dann später in die Ems.

Sonderbestimmunge:
• Bitte die Hinweise in den Fischereierlaubnisscheinen beachten.
• 4 Hand- o. Grundangeln oder 1 Spinnrute oder 1 Piere oder 1 Senke. (Strecke von Straßenbrücke Edewecht Schepser Damm zur Süddorfer Brücke 3 Hand- o. Grundangeln)
Aalkörbe, Aalschnüre und Netze jeglicher Art, sowie das Angel aus Wasserfahrzeugen heraus, sind verboten.)
• Jedes Angeln am Gewässer auch ohne Fangerfolg ist einzutragen.
• Es dürfen pro Tag nur 2 und pro Woche nicht mehr als 6 Edelfisch der Arten Hecht, Zander, Karpfen, Schleie oder Forelle in den gesamten Vereinsgewässern gefangen werden.
• Schonzeit: Bach und Meerforelle von 15.10. – 15.03.
• Schonzeit: Hecht vom 01.02. – 30.04
• Schonzeit: Zander vom 01.02. – 31.05.
• Während der Hechtschonzeiten ist in den Vereinsgewässern das Blinkern oder jegliche Angelei mit Kunstködern sowie totem Köderfisch usw. untersagt. Zum Fischen dürfen dann nur Maden, Würmer oder pflanzliche Köder (auch Teig) verwendet werden.

Fangmeldungen:
Aal
Barsch
Brassen
Hecht
Karpfen
Schleie
Zander
Wels
div. Weißfische

Sonder­bestimmungen

Die genauen Sonderbestimmungen eines jeden Gewässers können Sie kostenlos in unserer App einsehen.

Verein

Dieses Gewässer wird vom Fischereiverein Scheps e.V. bewirtschaftet. Für weitere Informationen zu den Befischungsrechten und Regelungen laden Sie sich bitte unsere App herunter.

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