Angeln am See Dalum

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Gewässer­informationen

Typ: See

Beschreibung / Besonderheiten:
Befischungsregeln Rullsee

Erlaubte Fanggera?te:
3 Handangeln oder 1 Spinnrute Schonzeiten:
Hecht- und Zanderschonzeit vom 1. Januar bis 30. April
Forellenschonzeit vom 15. Oktober bis 30. April

Es ist verboten:
Das Vorfu?ttern
Wa?hrend der Hecht- und Zanderschonzeit mit Ko?derfisch, Fischstu?cken oder anderen
Raubfischko?dern zu fischen.
Mehr als 2 Fische der Arten Hecht, Zander, Karpfen oder Forelle pro Tag oder mehr als 3 der genannten Arten pro Woche, zu entnehmen sowie auf die zuvor genannten Fischarten weiter zu fischen, obwohl die Tages-/Wochenentnahme bereits erreicht wurde. Die genannten Arten sind unverzu?glich einzutragen!
Das Einbringen von Fischbesatz durch Vereinsmitglieder.
Das Zelten §27 Nds. Waldgesetz.
Offene Feuer zu entfachen §35 Nds. Waldgesetz.
Das Legen von Aalleinen, Netze und Reusen im Rullsee.
Die Verwendung von Booten mit Motorbetrieb oder Segel.
Die Verwendung von Fischen als Ko?derfische, die einem Mindestmaß unterliegen oder gesetzlich geschu?tzt sind.
Das Erbauen von Stegen und das Bescha?digen der Ufer.
Der Fang von geschu?tzten Fischarten wie z. B. Meerforellen, Lachse und Nasen gem. §2 BiFischO ND.

Regeln!
Untermaßige oder geschu?tzte Fische mu?ssen sofort schonend zuru?ckgesetzt werden. Fische, die nicht mehr lebensfa?hig sind, mu?ssen unscha?dlich beseitigt werden. Der Besitz und die Verwertung untermaßiger oder geschu?tzter Fische ist nicht gestattet.
Je Angelrute darf nur eine Anbißstelle vorhanden sein.
Beim Fischfang ist immer Unterfangkescher, Maßband, Rachensperre, Lo?sezange
bzw. Hakenlo?ser, Beta?ubungsgera?t und Messer/Fischto?ter mitzufu?hren.
Das Angeln vom Ruderboot ist gestattet. Die Boote und Trailer mu?ssen nach dem Angeln sofort wieder entfernt werden und du?rfen u?ber den Angeltag hinaus nicht am Ufer liegen bleiben oder abgestellt werden!
Die Bestimmungen des Nds. Fischereigesetzes, der Binnenfischereiordnung, des Tierschutzgesetzes, des Nds. Naturschutzgesetzes und des Nds. Waldgesetzes sind zu beachten.
Der Fischereierlaubnisschein ist beim Angeln mitzufu?hren.
Das Zelten in der Natur ist gem. § 27 des Nds. Waldgesetzes verboten! Von den Beho?rden werden momentan Schirme, Brollys, Bivvys und U?berwu?rfe als Regenschutz geduldet, wenn sie denn ohne Boden verwendet werden. Die Verwendung von Bodenplanen ist untersagt, damit wir auch zuku?nftig das Privileg eines Wetterschutzes nutzen du?rfen!
Bei la?ngeren Ansitzen ist ein Klappspaten mitzufu?hren!
Offene Feuer sind gem. § 35 des Nds. Waldgesetzes an allen Gewa?ssern und deren
Ufern verboten.
Fliegenfischen: Eine Fliegenrute mit Fliegenschnur darf mit Ausnahme der Forellenschonzeit (15.10.-30.4.) ganzja?hrig mit einer max. 2 cm Fliege am Rullsee gefischt werden. Bei Ko?dern (Fliegen, Nymphen, Streamern usw.) gro?ßer als 2 cm, gilt die Rute als Raubfischrute. Die Raubfischregelungen und Raubfischschonzeiten sind dann zu beachten!
Fischbesatz darf nur durch die Gewa?sserwarte vorgenommen werden. Vereinsmitglieder, die eigenma?chtig Fische besetzen oder umsetzen, werden mit sofortiger Wirkung dauerhaft aus dem Verein ausgeschlossen und tragen den Schadenersatz fu?r ggfls. eingeschleppte Fischkrankheiten.
Der Angelplatz ist immer sauber zu halten.
Der Angler hat sich schonend in der Natur zu verhalten
Ein Verstoß gegen die Bestimmungen der Befischungsregeln oder gegen andere Bestimmungen der Fischereigesetze kann mit dem Entzug der Fischereierlaubnis, im Wiederholungsfall oder bei schweren Versto?ßen mit einem Ausschluss aus dem jeweiligen Verein geahndet werden. Den Anordnungen der Fischereiaufseher ist Folge zu leisten. Neben dem Fischereierlaubnisschein ist auch der Fischereischein (oder Personalausweis) und falls vorhanden die Fangliste mitzufu?hren.


Fangmeldungen:
Aal
Barsch
Brassen
Hecht
Karpfen
Rotauge
Rotfeder
Schleie
Weissfische
Zander

Sonder­bestimmungen

Die genauen Sonderbestimmungen eines jeden Gewässers können Sie kostenlos in unserer App einsehen.

Verein

Dieses Gewässer wird vom FV Meppen bewirtschaftet. Für weitere Informationen zu den Befischungsrechten und Regelungen laden Sie sich bitte unsere App herunter.

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