Angeln am Der Priorgraben, von der Landkreisgrenze Spree-Neiße / Stadt Cottbus bis zur Mündung in das Greifenhainer Fließ, für die gekennzeichnete Gewässerstrecke ab Südbahnhof Kolkwitz bis ca. 200m in Richtung Westen Höhe Unterteich besteht ein Verbot für die Angelfischerei (Achtung Teilstrecken - Salmoniden

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  • Größe30.00 ha
  • Verein/VerbandLAV Brandenburg
  • Gastkarten OnlineJa

Gewässer­informationen

Fläche in Hektar: 30.00 ha

Beschreibung / Besonderheiten:
Kurzbezeichnung: Der Priorgraben, von der Landkreisgrenze Spree-Neiße / Stadt Cottbus bis zur Mündung in das Greifenhainer Fließ, für die gekennzeichnete Gewässerstrecke ab Südbahnhof Kolkwitz bis ca. 200m in Richtung Westen Höhe Unterteich besteht ein Verbot für die Angelfischerei (Achtung Teilstrecken - Salmonidengewässer)

Bezeichnung: Der Priorgraben, von der Landkreisgrenze Spree-Neiße / Stadt Cottbus bis zur Mündung in das Greifenhainer Fließ, für die gekennzeichnete Gewässerstrecke ab Südbahnhof Kolkwitz bis ca. 200m in Richtung Westen Höhe Unterteich besteht ein Verbot für die Angelfischerei (Achtung Teilstrecken - Salmonidengewässer)

Verbans- oder Verbandsvertragsgewässer: Verbandsgewässer


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Verein

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