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- Länge140 km
- Verein/Verband Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e.V.
- Gastkarten OnlineJa
Gewässerinformationen
Typ: FließgewässerLänge in Kilometern: 140 kmBreite in Metern: 30 mTiefe: 4 mAnfang: km 1,44Ende: km 139,30Beschreibung / Besonderheiten: Der Dortmund-Ems-Kanal ist Teil des Westdeutschen-Kanalsystems, das die Ballungsräume im Ruhrgebiet mit den Stromsystemen von Ems, Weser und Rhein verbindet. Das Kanalsystem wird vorwiegend vom Wasser die Lippe gespeist und weist eine gute Wasserqualität auf. Der Dortmund-Ems-Kanal wurde und wird in weiten Teilen breiter ausgebaut und vertieft. Die teils wenig strukturreichen Kanalstrecken werden durch eine große Zahl vorhandener Alter Fahrten aufgewertet.
Die bewirtschaftete Kanalstrecke reicht von Dortmund (km 1,44) bis zur Schleuse Gleesen (km 138,30) in Niedersachsen. Ausgenommen von der Erlaubnis sind:
• die Dortmunder Stadthäfen
• die Alte Fahrt von km 36,225 bis km 37,925 bei Lüdinghausen
• die Alte Fahrt Olfen von km 25,5 – B 235, Südumgehung Olfen – bis km 29,45 – Voßkamp, Yachtbecken
• die Zufahrt sowie das Hafenbecken des Bauhofes Bergeshövede von km 108,12 bis km 108,475 linkes Ufer
Besonderheiten:
Durch die Wiederansiedlungsversuche mit Quappe in der Lippe werden auch regelmäßig Quappen im Kanalsystem nachgewiesen. Aus diesem Grund ist eine reglementierte Entnahme von Quappen zulässig, allerdings müssen auch alle Quappenfänge im Kanalsystem in NRW gemeldet werden. Hierfür hat der LFV eigens eine Quappen-App entwickelt. Die Quappe hat ein Schonmaß von 35 cm und darf nur außerhalb der Schonzeit (15. Dezember - 28. Februar) entnommen werden. Pro Tag zulässig ist der Fang von max. zwei Quappen.
Sonderregelungen:
• Das Angeln vom Boot ist verboten.
• Die Nutzung des Setzkeschers zur Lebendhälterung ist untersagt.
• Das Befahren des Betriebsweges (Leinpfad) mit Fahrzeugen aller Art ist verboten.
• Lebende Köderfische dürfen nicht mitgeführt und verwendet werden.
• Das Betreten von Betriebsanlagen (lt. Strompol. VO) ist untersagt.
• Das Entfernen von Uferbewuchs und die Beschädigung von Böschungen und Uferbefestigungen ist verboten.
• Im Bereich von Sportboothäfen darf vom gegenüberliegenden Ufer nur bis zur Gewässermitte geangelt werden.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Schonmaße sowie der Gewässerordnung des LFV Westfalen und Lippe e.V.
Fangmeldungen: Aal
Barsch
Brassen
Karpfen
Quappe
Rotauge
Rotfeder
Ukelei
Zander
Bilder
Sonderbestimmungen
Die genauen Sonderbestimmungen eines jeden Gewässers können Sie kostenlos in unserer App einsehen.
Verein
Dieses Gewässer wird vom Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e.V. bewirtschaftet. Für weitere Informationen zu den Befischungsrechten und Regelungen laden Sie sich bitte unsere App herunter.Verein