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- Verein/VerbandASV Rheine
- Gastkarten OnlineJa
Gewässerinformationen
Typ: SeeTiefe: 15 mBeschreibung / Besonderheiten: Der vom Anglersportverein Rheine e.V. angegepachtete See zwischen Spelle Venhaus und Varenrode ist von Rheine aus über die B70 erreichbar. In Fahrtrichtung Lingen gesehen, befindet sich der See linksseitig, ca. 2 km hinter dem Dortmund-Ems-Kanal.
Der See ist kein natürlich entstandenes Gewässer, sondern ein für unsere Region typisches, durch Sandabbau künstlich geschaffenes Gewässer. Durch den Sandabbau mit einem Saugbagger entstand ein sehr strukturreicher Untergrund. Der See ist ca. 4 Hektar groß und zwischen 1 bis 15 Meter tief und geprägt durch trübes aber sauberes und sauerstoffreiches Wasser. Die Uferzonen beherbergen verschiedensten Wasserpflanzen.
Bestimmungen:
Gewässerordnung See Varenrode des ASV Rheine e.V.
Der Tagesschein erstreckt sich über 24 Stunden vom Zeitpunkt des angegebenen Angelbeginns.
Voraussetzung für den Erwerb einer Tageserlaubniskarte (Gastkarte) ist der Besitz eines Fischereischeines und die Anerkennung der Bedingungen und die Kenntnis der gesetzlichen fischereilichen Bestimmungen. Die Tageserlaubniskarte berechtigt zum Fischfang für den See Varenrode, Listruper Str., 48480 Spelle.
Parken ist angrenzend an den See möglich.
Fangbegrenzung: pro Tag dürfen höchsten 3 maßige Edelfische gefangen werden. Für maßige Rotaugen, Rotfedern und Barsche besteht eine Fangbegrenzung von 20 Stück pro Tag. Bei Erreichen einer dieser Grenzen ist das Angeln einzustellen. Die Anzahl gefangener Köderfische darf die Menge von 5 Stück nicht überschreiten. Hierbei kann von Absatz Mindestmaße Punkt e.) abgewichen werden.
Nicht gestattet ist:
Der Fang von Hechten und Zandern in der Zeit vom 01.02. bis 31.05. (in dieser Zeit darf nicht mit totem Köderfisch bzw. künstlichem Köder geangelt werden).
Die Benutzung eines Setzkeschers.
Das Angeln mit lebendem Köderfisch.
Das Legen von Aalschnüren oder Reusen.
Die Benutzung von Booten.
Das Befahren mit Fahrzeugen aller Art (ausgenommen Fahrräder).
Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen und Wohnmobilien. (Schirmüberwurf ist zur Nachtzeit erlaubt).
Die Entfernung von Uferbewuchs und die Beschädigung von Böschungen.
Der Verkauf oder Tausch von gefangenen Fischen.
Pflicht ist:
Verletzte untermaßige Fische zu töten und sofort zu beseitigen (vergraben, verscharren).
Die Fangergebnisse nach Fischart, Stückzahl und Gewicht dem Verein zu melden.
Den Anordnungen der Fischereiaufseher Folge zu leisten und alle Kontrollen zu gestatten.
Den Angelplatz sauber zu halten und keinen Abfall zu hinterlassen.
Der Erlaubnisscheininhaber erkennt mit dem Erwerb der Tageserlaubniskarte diese Bestimmungen an. Der Verein übernimmt keine Haftung bei Unglücksfällen und Schäden.
Bei Verstößen gegen die Bestimmungen erfolgt Anzeige bzw. Entzug und Sperrung des Erlaubnisscheines ohne Anspruch auf Erstattung der Gebühren.
Verhalten am Angelplatz:
Jeder Angler ist verpflichtet seinen Angelplatz sauber zu verlassen. Das gilt auch, wenn der Müll nicht von ihm stammt!
Fangmeldungen: Brassen
Barsch
Hecht
Karpfen
Schleie
Rotauge
Seesaibling
Rotfeder
Karausche
Bilder
Sonderbestimmungen
Die genauen Sonderbestimmungen eines jeden Gewässers können Sie kostenlos in unserer App einsehen.
Verein
Dieses Gewässer wird vom ASV Rheine bewirtschaftet. Für weitere Informationen zu den Befischungsrechten und Regelungen laden Sie sich bitte unsere App herunter.Verein
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